„Wir, Friedrich von Schönburg, Herr zu Glauchau und unsere Erben bekennen und tun kund in diesem offenen Briefe allen, die ihn sehen, hören oder lesen, daß wir erlaubt haben, unsern Töpfern zu Waldenburg, daß sie keinen einnehmen sollen, bei ihnen Meister zu sein, noch das Handwerk bei Ihnen zu treiben, der ein auswärtiger Mann oder Knecht ist, er bringe denn gute Kundschaft, daß er ein wohlgehaltener Mann sei, und soll ihnen( =den Töpfern) geben zum Meisterrechte zwei Pfund Wachs und ein Viertel Bier. Wäre es denn, daß ein auswärtiger Mann oder Knecht bei ihnen nähme eines Meisters Tochter oder eine Meisterin(=Witwe) und bei ihnen wollte arbeiten, der soll geben zum Meisterrechte ein Pfund Wachs und eine Tonne Bier.